Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen/Verkaufsbedingungen
Malerwinkl KG
Woodi das individuelle Holzbrett
Hatzendorf 152
8361 Fehring
Email: office@woodi.at
Internet: www.woodi.at
Behörde gem. ECG:
Bezirkshauptmannschaft Feldbach
UID-Nummer: ATU 27443308
* Information lt. E-Commerce Gesetz bei wko.at
§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Für alle Angebote, Vertragsvereinbarungen, Auftragserteilungen und Auslieferungen unseres Hauses im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
2. Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
4. Ein Widerspruch gegen diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nicht als Widerspruch.
5. Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegenstand und widersprechen einzelnen Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, so werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon unberührt. Die Abnahme der Ware durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen.
§ 2 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme, Gefahrübergang
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort des Geschäftssitzes der Firma Malerwinkl.
2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem inländischen Geschäftssitz. Diese Versandkosten trägt der Kunde. Der Kunde kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware wird unversichert auf Risiko des Kunden versandt, soweit mit ihm keine anderweitige Regelung getroffen wurde. Wünscht der Kunde die Versicherung seiner Ware, so muss dies ausdrücklich auf der Bestellung angegeben werden. Die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person/den Personen/Frachtführer/Spedition übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager der Firma Malerwinkl oder unseres Lieferanten verlassen hat.
4. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager kann ein pauschalierter Lagerzuschlag dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Kunden getragen.
6. Wenn infolge des Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht der Firma Malerwinkl nach ihrer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen entweder den vereinbarten Kaufpreis in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
7. Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Erhebungen bzw. Änderungen von Ein- und Ausfuhrgebühren, Zöllen, Devisenbewirtschaftung, erhebliche Kursschwankungen berechtigen die Firma Malerwinkl zu einer einseitigen entsprechenden Preisanpassung.
§ 3 Vertragsschluss
1. Der Kunde schließt den Kaufvertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit der Porzellanfabrik Walküre ab. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.
2. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Malerwinkl eine Bestellung des Kunden schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.
3. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich, solange sie nicht in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. In der Auftragsbestätigung vom Angebot abweichende Preise bedürfen der erneuten Bestätigung durch den Kunden.
§ 4 Rücksendungen
Falls wir einer Rücknahme von neuwertigen Standardprodukten ausdrücklich zugestimmt haben, müssen wir 20% vom Warenwert als Kosten für das Auspacken, Prüfen und Neuverpacken zum Schutz des nächsten Käufers berechnen. Produkte spezieller Ausführungen (also nicht katalogmäßige Waren) können nicht zurückgenommen werden.
§ 5 Lieferfrist
1. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine bzw. Lieferfristen sind unmittelbar mit der Firma Malerwinkl oder deren bevollmächtigten Vertretern zu vereinbaren und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung bzw. Bestätigung der Firma Malerwinkl. Sie gelten – sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist – nicht als Fixtermine, sondern sind unverbindlich. Gleiches gilt für Waren, die der Kunde von der Porzellanfabrik Walküre für bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Termine beziehen will. Auch diese bedürfen der Vereinbarung einer Fixlieferfrist.
2. Vereinbaren die Parteien ein Fixgeschäft und überschreitet die Firma Malerwinkl diesen Liefertermin, kann der Kunde den Ersatz des von ihm nachgewiesenen Schadens verlangen, höchstens jedoch die Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass der durch den Lieferverzug der Malerwinkl begründete Schaden typischerweise erheblich höher als der Einkaufspreis ist.
3. Sind zwischen den Parteien Teillieferungen vereinbart, ist die Firma Malerwinkl berechtigt, für jede Teillieferung eine gesonderte Rechnung zu stellen. Liegen zwischen Absendung einer Teillieferungsrechnung und Fälligkeit einer weiteren Teillieferung mehr als 10 Werktage, kann die weitere Teillieferung zunächst vom vollständigen Ausgleich der gestellten Rechnung(en) abhängig machen. Insoweit steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. Wiedereinlagerungs- und Retourkosten hat nach vereinbarter Rückgabe der Ware – sofern die Firma Malerwinkl kein Verschulden an der Rückgabe der Ware trifft – der Kunde zu tragen.
5. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die ggf. fix vereinbarte Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist der Firma Malerwinkl verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn die Firma Malerwinkl dem Kunden unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gibt, sobald abzusehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.
6. Ist die Lieferung nicht rechzeitig erfolgt, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er der Firma Malerwinkl nach Ablauf der Lieferfrist eine Nachfrist unter Ankündigung des Rücktrittsrechts von wenigstens 4 Wochen gesetzt hat.
7. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die Firma Malerwinkl ihre Obliegenheiten gem. Ziffer 5 und 6 erfüllt hat und die Firma Malerwinkl im Hinblick auf die verzögerte Lieferung kein eigenes Verschulden trifft. Verschulden von Lieferanten oder Spediteure wird der Firma Malerwinkl nicht als eigenes Verschulden zugerechnet.
8. Bei Erteilung von Aufträgen setzt die Firma Malerwinkl die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden voraus. Treten beim Kunden Ereignisse ein, die sachlich begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit und seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen oder werden der Firma Malerwinkl seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt, so kann die Firma Malerwinkl den Beginn oder die Fortführung der Arbeiten von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen. Der Nachweis der zweifelhaften Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftsdatei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Auftraggeber verlangt werden kann. Macht die Firma Malerwinkl von diesem Recht Gebrauch, so ist die Firma Malerwinkl verpflichtet, den Kunden mit eingeschriebenem Brief aufzufordern, innerhalb angemessener Frist Sicherheit oder Vorauszahlung zu leisten.
§ 6 Mängelrüge/Haftung/Zusicherung von Eigenschaften
1. Sämtliche Produktbeschreibungen sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie werden zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich als verbindlich und zugesichert vereinbart. Die Porzellanfabrik Walküre übernimmt keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu seinem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, d. h. Vertragsinhalt geworden ist.
2. Technische Änderungen der von uns verkauften Produkte, die werterhöhend oder werterhaltend sind und keine Funktionseinschränkung bewirken, bleiben, sofern sie für den Kunden zumutbar sind, bis zur Lieferung vorbehalten. Kleine Abweichungen bei den Abmessungen, Gewichten, Formen und Musterungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, da diese durch den natürlich gewachsenen Rohstoff Holz unvermeidbar sind. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % vor.
3. Wir behalten uns die Berichtigung etwaiger irrtumsbedingter Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten und Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen vor, ohne dass deswegen ein Schadenersatzanspruch des Kunden aus diesen Fehlern entsteht. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden.
4. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 8 Werktagen in Lauf gesetzt.
5. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Porzellanfabrik Walküre das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach Rückempfang der mangelhaften Ware vom Kunde. In diesem Fall trägt die Firma Malerwinkl die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung der Firma Malerwinkl nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen, hat der Kunde nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Kann der Kunde auf Grund eines vorstehenden Umstandes vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, so steht ihm im Falle des Verschuldens der Firma Malerwinkl auch das Recht auf Schadensersatz zu, allerdings begrenzt auf den doppelten Kaufpreis der mangelhaften Vertragsware. Verschulden von Lieferanten oder Spediteuren werden der Firma Malerwinkl nicht als eigenes Verschulden zugerechnet.
7. Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang der Ware bei der Firma Malerwinkl schriftlich zu rügen. Handelt es sich um versteckte Mängel beginnt die 8-Tage-Rügefrist mit dem Zeitpunkt, zudem der Kunde den Mangel unter Anwendung kaufmännischer Sorgfalt hätte entdecken können.
8. Bei Lieferung neu hergestellter Gegenstände und Leistungen ist der Firma Malerwinkl im Fall des Vorliegens berechtigter Mängel nach Wahl der Firma Malerwinkl zur zweimaligen Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Führen auch die zweimaligen Nachbesserungen desselben Mangels oder die Ersatzlieferung nicht dazu, dass der Kunde in Besitz einer mangelfreien Waren und/oder Leistung gelangt, so ist die Firma Malerwinkl noch einmal zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist endgültig fehlgeschlagen oder eine weitere Ersatzlieferung ist nicht möglich oder eine weitere Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist dem Kunden nicht zumutbar.
9. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Malerwinkl sowie aus sonstigen Rechtsgründen werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht aus der Verletzung einer Kardinalpflicht durch die Firma Malerwinkl resultiert oder der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung der Firma Malerwinkl abgedeckt ist. Haftungsansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dem Kunden diese gegen die Firma Malerwinkl zustehen, bleiben hiervon unberührt. Die Geltendmachung des Ersatzes der auf Grund des abgeschlossenen Kaufvertrages vom Kunde getätigter vergeblicher Aufwendungen nach AGB bleibt erhalten. Diese hat der Kunde gegenüber der Firma Malerwinkl schriftlich durch Vorlage von Originalbelegen nachzuweisen.
Der Höhe nach wird der Schadenersatzanspruch des Kunden auf den aus dem Vertrag unmittelbar entstehenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den zweifachen Kaufpreis.
10. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden aus Kauf- oder Werkverträgen über neu hergestellte bewegliche Sachen – soweit sie nicht bereits nach der vorstehenden Regelung ausgeschlossen sind -, verjähren innerhalb von einem Jahr nach Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
11. Eigenmächtige Nachbesserungen des Kunden können zum Ausschluss der Nachbesserungsansprüche bzw. des Ersatzlieferungsrechts führen, soweit die Nachbesserungsmöglichkeit für die Firma Malerwinkl hierdurch erheblich erschwert bzw. unmöglich wird.
12. Ein besonderer Verwendungszweck für den Vertragsgegenstand gilt nur dann als vereinbart, wenn zwischen der Firma Malerwinkl und dem Kunden diesbezüglich eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, leistet die Firma Malerwinkl Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Soweit dem Kunden von der Firma Malerwinkl einzelne Leistungsbeschreibungen des Vertragsgegenstands bei Vertragsschluss mitgeteilt werden, so gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen. Die Herstellerangaben werden hierdurch als Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
Eigenschaften werden nur bei schriftlicher Zusicherung von der Firma Malerwinkl zugesichert. Eine bloße Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet lediglich die nähere Leistungs- und Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung einer Eigenschaft, die über die gewöhnliche Verwendung des Vertragsgegenstands hinaus geht.
13. Die Firma Malerwinkl haftet bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung nur für Schäden, die durch die Firma Malerwinkl, deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden entstanden sind, soweit die Firma Malerwinkl sich nicht nach AGBH exkulpieren kann.
Dasselbe gilt für die Verletzung von Aufklärungspflichten. In den übrigen Fällen von fahrlässigem Verschulden haftet die Firma Malerwinkl für hierdurch entstehende Schäden nur dann, sofern der Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Bruchversicherung abgedeckt ist, die Firma Malerwinkl eine Kardinalpflicht des Vertrages verletzt hat oder der Schaden auf der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft oder einer zurechenbaren arglistigen Täuschung basiert.
§ 7 Zahlung
1. Rechnungen der Firma Malerwinkl sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto, Boni oder sonstigen Rabatten und für die Firma Malerwinkl kostenfrei auf das jeweils in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
3. Soweit Verbindlichkeiten, Gutschriften und Gegenforderungen nicht bereits in der Rechnung der Firma Malerwinkl Berücksichtigung gefunden haben, ist ein Abzug vom Rechnungsbetrag bzw. jede Gegenrechnung unzulässig, es sei denn, die Parteien vereinbaren hiervon Abweichendes.
4. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag auf dem Konto der Firma Malerwinkl gutgeschrieben ist.
5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet ab dem darauffolgenden Tag Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Zahlung mittels Verrechnungsschecks ist nur dann rechtzeitig, wenn deren Einlösung unter Berücksichtigung üblicher Bank-, Geschäfts- und Postlaufzeiten innerhalb obiger Zahlungsfrist erfolgen kann. Vordatierung von Schecks sind dabei unbeachtlich.
6. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Einzelvertraglich gewährtes Skonto oder sonstige Boni entfallen bei Wechselzahlung. Bei Annahme von Wechseln gehen Diskontspesen zu Lasten des Bestellers, Wechselzahlungen sind nur für den Warenwert zulässig. Die Firma Malerwinkl ist berechtigt, die Annahme von Wechseln als Zahlungsmittel zu verweigern und dafür Zahlung per Scheck, Überweisung oder Barzahlung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die Firma Malerwinkl zuvor regelmäßig Wechsel in Zahlung genommen hat. Bei Scheck- und Wechselprotesten werden abweichend von allen vorher getroffenen Vereinbarungen sämtliche bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung ungeachtet laufender Zahlungsfristen, gewährter Zahlungsaufschübe oder sonstiger Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sofort fällig.
Die in der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer ist in jedem Falle durch Barzahlung bzw. Überweisung zu entrichten.
§ 8 Aufrechnung Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum der Firma Malerwinkl. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma Malerwinkl in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen der Firma Malerwinkl und dem Kunden eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt die Firma Malerwinkl das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedienung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Kunde wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.
3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.
4.
4.a. Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an die Firma Malerwinkl ab.
4.b. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat die Firma Malerwinkl hieran in Höhe ihres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihr die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert ihrer Rechte an der Ware zu.
4.c. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Kunde die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an die Firma Malerwinkl ab und leitet ihren Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte der Firma Malerwinkl an der Ware an die Firma Malerwinkl weiter. Der Kunde ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offen zulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Firma Malerwinkl nimmt diese Abtretung an.
5. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Falle wird die Firma Malerwinkl hiermit vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Kunde die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er der Firma Malerwinkl auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen und Rechnungsdatum auszuhändigen.
6. Übersteigt der Wert der für die Firma Malerwinkl bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist die Firma Malerwinkl auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
7. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Firma Malerwinkl unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
8. Nimmt die Firma Malerwinkl in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma Malerwinkl dies ausdrücklich erklärt. Die Firma Malerwinkl kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
9. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für die Firma Malerwinkl unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die Firma Malerwinkl in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Die Firma Malerwinkl nimmt die Abtretung an.
10. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck – Wechsel), die die Firma Malerwinkl im Interesse des Kunden eingegangen ist, bestehen.
Dem Kunde ist es im Falles des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten die Firma Malerwinkl darüber zu informieren.
§ 10 Anwendbares Recht/Gerichtstand/Datenschutz
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
2. Gerichtstand für Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnissen ist der Verwaltungssitz der Firma Malerwinkl, Hatzendorf 152, 8361 Hatzendorf, Österreich, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Firma Malerwinkl bleibt vorbehalten, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Gemäß dem Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.